Spaziergang mit Hund, © Dirk Topel

Mit dem Hund im Nationalpark

Zum Schutz des Nationalparks: Regeln für Hundebesitzer

Im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer gelten für Hunde besondere Regeln, um die heimischen Tiere und Pflanzen zu schützen. Es ist wichtig, dass sich Hund und Mensch in der geschützten Naturlandschaft so bewegen, dass die heimischen Tiere nicht zu Schaden kommen. Wildvögel, die bei ihrer Rast oder beim Brüten gestört werden, verbrauchen sehr viel Energie, die sie eigentlich für den Weiterzug in die Überwinterungsgebiete benötigen. Darum müssen Hunde in den markierten Ruhezonen unbedingt angeleint werden! Mensch und Tier dürfen sich ausschließlich auf den beschilderten Wegen bewegen. Eine ausführliche Beschreibung für Hundebesitzer gibt es auf der Website der Nationalpark-Verwaltung.

Erholungszonen und Hundestrände

In den Erholungszonen des Nationalparks geht es schon wesentlich entspannter zu. Aber Achtung: Hier entscheidet die jeweilige Gemeinde, ob der Hund mitgeführt werden darf und ob dies mit einer Leinenpflicht verbunden ist. In vielen Gemeinden gibt es spezielle Hundestrände und -wiesen, auf denen ausgelassen getobt werden darf.

Leider halten sich viele Hundebesitzer nicht an die Regeln im Nationalpark. Seien Sie Vorbild und leinen Sie ihren Hund an. Machen Sie gerne auch andere Hundebesitzer auf die Leinenpflicht aufmerksam!

Hier ist Platz zum Toben

Hund am Strand, © Sven Vietense - Fotolia.com

Hundestrände

Große Freilaufflächen und ausgewiesene Strände sorgen für einen entspannten Urlaub mit dem Vierbeiner.

Gut übernachten